Textfassung und Leitfaden UZK,
Mit DA, TDA und IA,
Michael Lux,
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Mit ihrer vollständigen Anwendbarkeit seit dem 1.5.2016 bilden die 4 Verordnungen vom Unionszollkodex (UZK), dem Delegierten Rechtsakt (UZK-DA), dem Übergangsrechtsakt (UZK-TDA) sowie dem Durchführungsrechtsakt (UZK-IA) die Grundlage des neuen EU-Zollrechts. Hier den Überblick zu behalten ist in der Praxis nicht ganz einfach.
In der Publikation „Textfassung und Leitfaden UZK“ werden die genannten Rechtsgrundlagen hintereinander abgebildet. Dem Nutzer stehen somit, der Struktur des Gesetzgebers folgend, die Bestimmungen jeweils aufeinander folgend zum Nachschlagen zur Verfügung.
Zum besseren Verständnis der neuen zollrechtlichen Vorschriften und insbesondere hinsichtlich ihrer Unterschiede zum alten Zollrecht enthält die Publikation einen umfangreichen Leitfaden von Michael Lux. Dieser folgt Schritt für Schritt den Titeln des UZK und arbeitet auch detailliert die Neuerungen nach DA, TDA und IA heraus.
Ein umfassendes Stichwortverzeichnis erleichtert zudem das gezielte Suchen und Auffinden einzelner Vorschriften.
Die Publikation enthält neben dem Leitfaden die Texte der genannten 4 Verordnungen. Die jeweiligen Anhänge sind aufgrund ihres großen Umfangs nicht mit abgedruckt, sondern in einem ergänzenden Band „Anhänge UZK – Anhänge zu den Rechtsgrundlagen DA, TDA und IA“ beziehbar. Diese bilden – genauso wie die „Praxisfassung UZK“ – eine optimale Ergänzung zur Textfassung, weil Ihnen damit abgestimmt auf Ihre jeweilige Fragestellung die relevanten Bestimmungen handlich aufbereitet zur Verfügung stehen.
Buch: Format 19 x 24,5 cm, aktuell 810 Seiten zum Preis von 27,94 EUR netto (29,90 EUR brutto).
Das Buch kann als einmalige Lieferung oder als Abonnement bezogen werden. Das Abonnement ist ein Aktualisierungsservice, der die automatische Zusendung von Neuauflagen zum jeweiligen Festpreis beinhaltet.
Bruttopreise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. von 7% und zzgl. Versandkosten.
Abobedingungen: Die Mindestlaufzeit für ein Abonnement beträgt ein Jahr beginnend mit Rechnungstellung. Es verlängert sich automatisch, wenn es nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der festen Bezugszeit in Textform gekündigt wird. Danach sind Kündigungen – in Textform – jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende möglich.
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